Alterstabelle: Ab wann ist Sex mit wem erlaubt? (2021)

Alterstabelle: Ab wann ist Sex mit wem erlaubt? (2021)

Worauf muss ich achten bei Sex unter 18 Jahren? Darf eine über 18-Jährige mit einer 16-Jährigen schlafen? Und was ist, wenn ich 20 Jahre, mein:e Partner:in aber erst 17 ist? Berechtigte Fragen, auf die es Antworten gibt.

Denn gerade zum Daten, zum Tindern oder zum spontanen Ausgehen am Wochenende ist es unentbehrlich, im Hinterkopf zu behalten, wer mit wem und in welchem Alter Sex haben darf. Schließlich sollten sich die unangenehmen Folgen eines heißen Flirts mitsamt möglichem One-Night-Stand bestenfalls auf die “Wo bin ich – und wer zum Teufel ist dieser Mensch neben mir?”-Frage sowie einer eventuellen Katerstimmung beschränken.

Zur schnellen Beantwortung dieser Sex-Altersfragen findest du hier einen bequemen Schnelltest, in dem du flink dein Alter und das deines Gegenübers eingeben kannst – und et voilà, schon siehst du, ob euch von Gesetzes wegen der Sex erlaubt oder verwehrt bliebe. Ergänzend befindet sich darunter eine Alterstabelle, die dir alle möglichen Kombinationen auf einem Blick aufdröselt.


Mach den Selbsttest ?

Dürfen du und dein:e Partner:in laut Gesetzgeber Sex haben? Tippe dein Alter und das deines:deiner Partner:in ein und finde es heraus!


Alterstabelle: Ab wann ist Sex erlaubt?

Alter Du bist:
13 und jünger
Du bist:
14 – 17
Du bist:
18 – 20
Du bist:
21 und älter
Partner:in ist:
13 und jünger
error_circle error_circle error_circle error_circle
Partner:in ist:
14 – 17
error_circle warning warning warning
Partner:in ist:
18 – 20
error_circle warning check_circle check_circle
Partner:in ist:
21 und älter
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Alterstabelle: Legende

check_circle = Alles erlaubt warning = Eingeschränkt erlaubt error_circle = Verboten

Was muss bei Sex generell beachtet werden?

Sexuelle Handlungen sind generell nur erlaubt, wenn

  • kein Entgeld geleistet wird.
    § 180 Abs. 2 und 3 StGB: Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
     
  • kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
    § 174 Abs. 1 StGB: Sex unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
     
  • der/die Partner:in nicht widerstandsunfähig ist.
    § 179 StGB: Sex unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit (krankhafte seelische Störung/tiefgreifende Bewusstseinsstörung/geistige Behinderung/schwere andere seelische Störung/körperliche Wehrlosigkeit/Suchtkrankheit) gilt als Missbrauch (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren).
     
  • keine Gewalt angewandt wird.
    § 177 StGB: Sex unter Gewalt (Drohungen) oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Opfers (eines Mädchens/eines Jungen, einer Frau/eines Mannes) gilt als sexuelle Nötigung (Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bis zu 15 Jahren); beim Eindringen in den Körper als Vergewaltigung (Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bis zu 15 Jahren).

Wann ist Sex eingeschränkt erlaubt oder verboten?

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern

§§ 176, 176a StGB

Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als Missbrauch, sind verboten und werden je nach Schwere des Falles mit nicht unerheblicher Freiheitsstrafe bestraft. Dies gilt auch für Personen, die ein Kind dazu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt (Aufreizendes, geschlechtsbetontes Posieren) und zwar unabhängig von einer Einwilligung des Kindes oder der Eltern. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Kindern ist strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen

§ 182 StGB

Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d. h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren). Auch der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist bereits strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 Abs. 1 StGB

Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16 Jahren, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind bzw. leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) und Sex unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

§ 174 Abs. 2 und 3 StGB

Wer vor obigem Personenkreis sexuelle Handlungen an sich vornimmt bzw. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, macht sich strafbar. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Schutzbefohlenen wird strafrechtlich verfolgt.

Bei Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180 Abs. 1 StGB

Wer sexuelle Handlungen vor oder an einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren vermittelt oder dafür Gelegenheiten schafft und damit direkt unterstützt, macht sich strafbar. Personensorgeberechtigte z. B. Eltern/Vormund sind davon nicht betroffen, außer sie verletzen ihre Erziehungspflicht gröblich, d. h. sie fügen dem Mädchen oder Jungen dadurch Schaden zu (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

§ 180 Abs. 2 und 3 StGB

Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Auch wer eine Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, macht sich strafbar (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). In beiden Fällen ist schon der Versuch gesetzwidrig.

Bei Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht

§ 171 StGB

Wer seine Fürsorge oder Erziehungspflicht, (z. B. Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen) gegenüber einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren gröblich verletzt und sie oder ihn in die Gefahr bringt, bei der körperlichen oder psychischen Entwicklung Schaden zu nehmen (z. B. durch Prostitution), wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dabei geht es immer um die Abwägung zwischen notwendiger Aufsicht und Unterstützung von Selbstständigkeit.


Quellverweis

Der Broschüre “Jugendliche und Sexualität. Verboten oder erlaubt?”, herausgegeben vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt der Stadt Nürnberg entnommen.

158 Kommentare

  1. Ilias

    Wer stand denn für das Artikelbild oben Modell? 😛

    Reply
    • Lauien

      Ich bin 18 Jahre alt und habe ein Freundin die 14 ist darf ich mit ihr sex haben

      Reply
      • Sebastian

        Wenn es beide wollen, dann ja

        Reply
        • ...

          Mein Freund und ich sind beide 13und wollen unbedingt sex ,dürfen wir ?

          Reply
          • Marie

            Nein

            Reply
          • Lea

            Normalerweisse nicht will mit meinem Freund aber auch unbedingt sind auch 13

            Reply
          • DanielAT

            In Österreich darf man Sex schon mit 13 (Partner*in bis 16)

            Reply
          • Jürgen van Gogh

            Sehr geehrte …,

            eigentlich nicht da Sex erst ab 14, ABER da ihr nicht Strafmündig seid ist das ganze kein Problem; hoffe ihr habt Spaß 😉

            Mit freundlichen Grüßen
            Ihr Jürgen van Gogh

            Reply
      • Random Guy

        Wenn Sie damit einverstanden ist dann ja

        Reply
      • Dener Günter

        Perverser, du bist zu unreif für eine ältere,bist echt arm

        Reply
      • Jana12

        Klar darfst du deine Freundin schon heute mit ihr sex machen auch wenn sie schon 14 ist.

        Reply
      • Kk

        Ja

        Reply
      • Der Boy ??

        Wenn du willst kannst du alles ??

        Reply
  2. Shimi

    Der Hinweis “Beidseitig … fehlenden Strafunmündigkeit … nach sich” sollte noch korrigiert werden. So müsste es “fehlenden Strafmündigkeit” oder “Strafunmündigkeit” und nicht “fehlenden Stafunmündigkeit” heißen. Aber sonst gut.

    Reply
    • Krony

      Moin Shimi,

      super Hinweis, das fiel bis dato gar nicht auf.

      Berichtigende Grüße, Krony

      Reply
  3. Stice

    Ich bin 19 fast 20 und habe mich in eine 15 Jährige verliebt und sie will unbedingt sex haben mit mir

    Ist das in ordnung?

    Reply
    • Krony

      Huhu Stice,

      klar – wenn ihr das beide wollt (und keine Bezahlung für diese Dienstleistung anfällt, was ich eher bezweifle ^^), dann tut es einfach 🙂

      Knallende Grüße, Krony

      Reply
    • 1

      Steht doch da xD

      Reply
    • Tuno

      Nein ist nicht in Ordnung

      Reply
  4. Jan

    Ich bin seitlangem 14 und ich will irgendwie unbedingt sex haben ,weil mir selbstBefriedigung nicht mehr reicht.
    Aber meine Freundin will sex mit mir aber wir wohnen 180 km von ein ander entfernt und meine Eltern würden es nicht erlaerlauben das ich einfach dahin fahre. Deswegen wollte ich schon mit irgendjemanden in meiner gegend ficken aber ich find niemanden. Was soll ich tun?!

    Reply
    • Hoppeldihopp

      „Was soll ich tun?!“ Warte doch, bis Du mal wieder bei Deiner Freundin bist oder sie bei Dir. Hast Du 14 Jahre gewartet, dann kannst Du auch noch eine Woche länger warten.

      Reply
    • Simon

      Warte bis du bischen älter bist dann kannst du zu ihr fahren???? LG:Simon

      Reply
    • Roman

      Weiter Hand anlegen, so schlimm ist das ja nicht!

      Reply
    • Dercoolejunge

      Geht mir genauso! Bruder

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      • BENN

        Same

        Reply
  5. gutmann36

    Naja impritip ist erlaubt,
    Bedingung:
    Hier wollt es beide!
    Aber Du darf Sie nicht ausnutzen, dies ist strafbar.
    Da Sie noch 15 ist, rate vom analvehrkehr ab und ebenso soll der Mann unbedingt ein Kondom tragen.

    Reply
  6. Brustwolle

    Hallo und Danke schonmal für die tolle Ausdrucksweise da oben bei der Tabelle!
    ich bin 25J und irgenwie hat mich voll eine noch 14jährige Maus in ihren Bann gezogen. Ich kann es selbst noch kaum glauben. Sie geht mir auch an die Hose und küssen durfte ich sie auch schon am ganzen Körper. Ich blieb immernoch angezogen, weil ich etwas Angst habe mich strafbar zu machen. Sie wird gleich 15, dürfte ich also wirklich mit ihr tun, was sie möchte?

    Reply
    • Krony

      Moin Brustwolle,

      ihr dürft, sofern du nicht die “fehlende sexuelle Selbstbestimmung” deiner Partnerin ausnutzt. Sprich: Sie muss sich ihrer Sexualität im Klaren und bewusst sein, welche Konsequenzen gemeinsamer Sex haben kann. Der Impuls sollte außerdem von ihr kommen – und nicht erst auf Nachfrage oder Drängen von dir. Letztlich ist dies auch eine Frage der Reife deiner Partnerin – was jedoch nur du einschätzen kannst und daher kritisch ist, da du dich aufgrund des Begehrens ihr gegenüber in einer voreingenommenen Position befindest. Das macht es alles nicht wirklich einfacher, ist jedoch aus gesetzlicher Sicht so geregelt.

      Viele Grüße, Krony

      Reply
    • Lea

      Ja dürftest du aber kein Analverkehr sonst würdest du dich strafbar machen

      Reply
    • Moses

      mach was du willst mein freund

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  7. Libertinär

    Die Tabelle ist in großen Teilen falsch. Und zwar im “Verbots-” bzw. “Grauzonenbereich”. =;-o

    1. Freiwilliger U14-Sex ist ausdrücklich erlaubt, und darf von den Eltern auch ausdrücklich gefördert werden (s. § 180 StGB). S. https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14—gesetzesgrundlage#comment-94962249 (da erläutere ich die rechtlichen Grundlagen in einem Kommentar auf eine fehlerfreie Tabelle ;-)).

    2. Das mit der fehlender rechtlicher Konsequenzen wg. “Strafunmündigkeit” ist Unsinn. Erstens wg. Punkt 1), und zweitens, weil das Recht aus mehr besteht als aus Strafrecht! Wenn ein Kind sexuelle Gewalt gegen eine andere Person ausübt, dann hat das natürlich rechtliche Konsequenzen (Zivilrecht/Familienrecht), nur eben keine strafrechtlichen (und das kann laut BGB bis zur freiheitsentziehenden Unterbringung gehen – und das wird auch gemacht). Das erläutere ich hier genauer: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

    3. Das mit “die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt” ist auch kaum realistisch. Die Selbstbestimmung hat man mit 14. Der Absatz ist ein Zugeständnis an homophobe Unionspolitiker und -wähler aufgrund der Wiedervereinigung. Denn vorher waren Sexualkontakte von erwachsenen Männern mit minderjährigen Jungs in der BRD generell strafbar, in der DDR hingegen nicht (dort wurden Schwule genauso behandelt, wie Heteros und Lesben). Deswegen dieser neue Absatz, der auch nicht die Selbstbestimmung allgemein in Frage stellt, sondern die Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person (also falls ein Schwuler einen Jungen anmacht, der beim Heterosex selbstbestimmt wäre, aber bei Homosex weiß man ja nie – bzw. die Unionspolitiker waren sich da nicht sicher: O-Ton des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion Norbert Geiss: “Homosexualität ist eine Krankheit” – vermutlich eine ansteckende ^^). Praktisch hat das weltfremde theoretische Konstrukt keine Bedeutung erlangt (jedenfalls nicht was den Sex mit 14/15-Jährigen angeht).

    Und selbst wenn der/die Jugendliche ausnahmsweise nicht selbstbestimmt wäre: Es müsste dann ja auch noch ausgenutzt werden (also für die “schnelle Nummer” – eine Beziehung fällt nicht darunter), und es ist auch noch ein “Antragsdelikt”. Das Opfer müsste auch noch Anzeige erstatten (“sexueller Missbrauch von Kindern”, also U14, ist hingegen ein “Offizialdelikt” und wird immer verfolgt).

    Reply
    • Krony

      Moin Libertinär,

      die Erklärungen der Tabelle weisen die wesentlichen rechtlichen Merkmale respektive Hinweise auf. Selbstredend ließen sich gerade die von dir monierten Punkte ergänzen, detaillierter aufdröseln und jegliche rechtlichen Aspekte bis ins kleinste Detail aufzeigen. Jedoch ward dies initial nicht die Intention hinter jener Übersicht hier gewesen. Sie dient lediglich dazu, schnelle Antworten auf akute Fragen zu liefern – beispielsweise, wenn sich jemand nicht ganz sicher ob seiner Situation ist, kurz googelt und entsprechend eine erste Einschätzung diesbezüglich erhalten mag. Insofern unterscheidet sich die Tabelle hier nicht von anderen ähnlichen Übersichten wie in etwa auf planet-liebe.de.

      Nichtsdestotrotz werde ich deine Erklärungen beizeiten als optionale ausführliche Erläuterungen der jeweiligen Punkte ergänzen – vielen Dank dafür 🙂

      Erkenntliche Grüße, Krony

      Reply
      • Libertinär

        Hi Krony,

        danke für deinen Zuspruch! Aber Du bist halt ein Multiplikator (deine Tabelle wird regelmäßig verlinkt :)), und deswegen IMHO von besonderer Bedeutung.

        > Insofern unterscheidet sich die Tabelle hier nicht von anderen ähnlichen Übersichten wie in etwa auf planet-liebe.de.

        Doch, genau das tut sie! =:-o

        Wie auch die von mir verlinkte Tabelle, hat die von dir verlinkte Tabelle ein “Herz” (oder “grün”) bei Sex von U14 untereinander. Nochmal: Das ist absolut erlaubt, und eben KEIN “Grauzonenbereich”.

        Klar, wenn ein Kind ein anderes Kind zu sexuellen Handlungen gegen seinen Willen nötigt, dann ist das illegal (und zivilrechtliche Konsequenzen sind zu erwarten). Aber wenn beide es möchten, dann ist alles im grünen Bereich! Aber das gilt ja nicht nur für die U14, sondern auch für die Älteren (wobei dann zusätzlich noch das Strafrecht ins Spiel kommt).

        Die einzigen, die das verbieten können, sind die Eltern (weil man ja erst mit 14 sexualmündig wird und erst ab dann selber bestimmen kann). Und das sind auch die einzigen, die das fördern dürfen. Vorher um Erlaubnis fragen muss man sie aber natürlich auch nicht. =;-o

        Insofern vermittelt deine Tabelle in diesem Bereich eben genau den falschen Eindruck auf die Schnelle, den Du vermeiden möchtest! ;-/

        Und das leider auch in anderen Bereichen.

        Z.B. beim Thema “ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung”. Diese Fähigkeit hat man mit 14. Punkt. Entsprechend fehlt sie dann auch nicht mal so eben. Im Gesetzestext wird vielmehr ausdrücklich darauf verwiesen, dass sie einer bestimmten Person (dem Täter) gegenüber fehlen muss – obwohl sie allgemein gesehen vorhanden ist. Bis zur Wiedervereinigung waren halt Sexualkontakte zw. Männern und Jungs in der BRD generell strafbar, in der DDR jedoch nicht: eine Anpassung musste her. Der Absatz ist auf homosexuelle Kontakte gemünzt (nach dem Motto: “normaler” Heterosex ist okay, aber gleichgeschlechtlicher Sex könnte noch zu verwirrend sein – aber so etwas diskriminierendes konnte man damals, zumal mit der liberalen FDP als Partner, nicht mehr schreiben). Es ist schlicht eine Beruhigungspille von homophoben Politikern für ihre Wähler, die (zumal bei heterosexuellen Kontakten) einfach nie eine wirkliche praktische Bedeutung erlangt hat.

        Man sollte den Jugendlichen nicht weismachen, es könnte rechtlich problematisch sein. Und wenn es dann dazu kommt, dass man rechtlich gegen die (vielleicht unangenehme) Erfahrung vorgehen will, sie dann überrascht werden, dass das aussichtslos ist.

        Sie sollten sich klar darüber sein, dass ab 14 Sex mit anderen Ü14 IHRE Entscheidung ist, und sie sich das VORHER gut überlegen sollten – egal ob der Partner 14, 24 oder 44 ist!

        Wer wissen will, was passieren kann, wenn man hinterher gegen einen deutlich älteren Partner rechtlich vorgehen will, der sollte mal nach folgendem googeln:

        32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch

        oder

        31-Jähriger 15-Jährige Vergewaltigung Freispruch

        Denn auch die sonstigen Beschränkungen was Sex von Minderjährigen Ü14 mit Erwachsenen angehen, betreffen absolute Ausnahmesituationen – aber weder eine rein sexuelle Beziehung, geschweige denn eine längere Liebesbeziehung.

        Wer sexualmündig ist, ist es eben. Darüber sollten sich alle im Klaren sein! 😉

        PS: Nach Umfragen geben rund 80% der Erwachsenen an, als Kind mit anderen Kindern sexuelle Kontakte gehabt zu haben (viele Erwachsenen nennen das verharmlosend “Doktorspiele”, wobei die Bandbreite der sexuellen Handlungen ein ziemlich breites Spektrum einnimmt). Rund 10% sagen sogar, sie hätten als Kind bereits GV gehabt.

        Und noch ein Hinweis an die deutschsprachigen Nachbarn: In der Schweiz wird man erst mit 16 sexualmündig. In Österreich ebenfalls mit 14. Beide Ländern haben aber mehrjährige Übergangsfristen, so dass dort Sexualmündige auch mit Sexualunmündigen Sex haben dürfen.

        Reply
    • Andreas

      Der Paragraph 180 des StGB sagt absolut überhaupt nichts darüber aus ob die Eltern das fördern dürfen du clown.
      Ich weiß nicht welchen Schwachsinn du da hinein interpretierst, aber NICHTS an diesem Paragraph gibt dir recht.
      Nebenbei dürfen die Eltern es unter 14 sehr wohl verbieten, denn da hast du noch keine Sexuelle Selbstbestimmung laut Gesetzbuch.

      Auch dass das Gesetz aus mehr als StGB besteht ist ein schwach sinns Argument.
      Erstens gelten Verbote des StGB für jeden, auch für nicht strafmündige! Zweitens hebelt das BGB keine Verbote des StGB einfach so aus.

      Reply
      • Libertinaer

        > Der Paragraph 180 des StGB sagt absolut überhaupt nichts darüber aus ob die Eltern das fördern dürfen du clown.

        1. Kein Grund ausfallend zu werden.
        2. “Fördern der Sexualität Minderjähriger” (nicht “Jugendlicher”) ist bei unter 16-jährigen (was gemäß Klarstellung des BGH auch unter 14-Jährige umfasst) gemäß § 180 StGB eine Straftat, wobei die Eltern davon ausgenommen sind. Steht ausdrücklich im Gesetzestext. Entsprechend weisen z.B. die Erziehungsratgeber des Bundesgesundgeitsministeriums darauf hin, dass die Eltern das auch nicht unterdrücken sollten, sofern es einvernehmlich geschieht und keine Gefährdung vorliegt (z.B. durch den Missbrauch scharfer oder spitzer Gegenstände).

        > Nebenbei dürfen die Eltern es unter 14 sehr wohl verbieten, denn da hast du noch keine Sexuelle Selbstbestimmung laut Gesetzbuch.

        ? Ich habe nichts gegenteiliges geschrieben. Im Gegenteil. =8-)

        > Auch dass das Gesetz aus mehr als StGB besteht ist ein schwach sinns Argument.

        ? Unser Rechtssystem besteht aus mehr als dem Strafrecht, und …

        > Erstens gelten Verbote des StGB für jeden, auch für nicht strafmündige!

        … und auf Strafunmündige ist nicht das Strafrecht, sondern das Zivil- bzw. Familienrecht anzuwenden. Aber …

        > Zweitens hebelt das BGB keine Verbote des StGB einfach so aus.

        … das BGB hebelt das StGB ja auch nicht aus. Hat niemand behauptet! Aber anwendbar ist das StGB halt nur auf Strafmündige. Das ändert aber genau null daran, dass eine gemäß StGB illegale Handlung nicht (auch oder einzig) zivilrechtliche Folgen haben kann!

        Vielmehr beschreiben die Gesetze jeweils Schutzbestimmungen für bestimmte Sachverhalte. Der Gesetzestext des § 176 StGB ist zwar nicht auf Strafunmündige anwendbar, aber ein Verstoß gegen den Schutzzweck des Gesetzes kann eben durchaus zivilrechtlich geahndet werden – und wird es auch.

        Aber (und zwar großes ABER): Der Schutzzweck des Gesetzes ist NICHT, Kinder vor sexuellen Handlungen zu schützen (was für eine kranke Vorstellung – wir sind ab Geburt sexuelle Wesen, und rund 80% der Kinder waren laut Studien in der vollen Bandbreite des Möglichen ein- oder mehrmalig sexuell aktiv). Der Schutzzweck ist, dass die kindliche Sexualentwicklung nicht gestört wird durch Handlungen von Personen mit einer bereits entwickelten Sexualität, die ein entsprechendes Eigeninteresse verfolgen.

        Das Gesetz sorgt somit für den Freiraum für die Sexualentwicklung der Kinder ungestört untereinander, frei von Jugendlichen oder Erwachsenen!

        Deswegen können sexuelle Übergriffe (also unfreiwillige sexuelle Handlungen) durch ein Kind zivilrechtlich geahndet werden, und einvernehmlicher Sex zw. Kindern kann es eben nicht.

        Habe ich bei GF umfassender erklärt (deswegen auch die URLs), kann man aber auch nachlesen im “Handbuch Sexualstrafrecht”, Laubenthal, Springer Verlag (Bibliothek, Buchhandel und/oder online bei Google-Books) …

        … für alle, die sich die Mühe machen wollen, zu begreifen, das Richter mehrere Jahre Jura-Studium sowie Rechtspraxis benötigen, und man dafür nicht irgendwelche Deppen von der Straße aufliest, die mehr oder weniger unfallfrei einen Gesetzestext lesen können, in einer Fachsprache, deren Begrifflichkeiten oder Fallstricke sie nicht gelernt haben.

        In diesem Sinne …

        Reply
    • Gott

      Und ich dachte immer die “DDR” ist formal der BRD beigetreten. Deshalb die Behauptung da sei was neu Blödsinn ist. Das Gesetz ist seit Reichsgründung 1871 im Prinzip unverändert!

      Reply
  8. kev

    Hey danke für die infos jetzt weiß ich entlich das ich mit meiner 18 jährigen freundin schlafen darf 😀 danke dafür

    Reply
    • Krony

      Huhu kev,

      als ob du dich sonst davon hättest abhalten lassen 😉

      Reply
      • kev

        Da hast recht 😉

        Reply
  9. alex

    Hallo ich habe eine Frage ich bin 17 undmein Freund 15 ist das dann strafbar wenn wir Geschlechtsverkehr haben ?

    Reply
    • Krony

      Gude alex,

      nope, da ist alles im tiefgrünen Bereich. Tut euch keinerlei Zwang an 🙂

      Grüne Grüße, Krony

      Reply
  10. Sara Lührs

    Hi ich bin 14 Jahre alt ich habe mich in ein 18 jeriges Mädchen verknalt und wir sind auch schon zusammen aber sie will mit mir sex haben und ich mit ihr aber ich weiß es nicht ob ich das darf. Ich habe Angst das sie sich strafbar macht wenn wir sex habe

    Reply
    • Krony

      Huhu Sara,

      sie will das – und du auch. Also soll es so sein. Es sei denn, du würdest von ihr unter Druck gesetzt und dazu mehr oder minder genötigt werden; doch so klang das ja nicht wirklich. Also – solange ihr es beide wollt, steht euch nichts und niemand im Wege 🙂

      Schöne Grüße, Krony

      Reply
  11. Laura14

    Ich bin 14 und würde gerne mit einem 40 jährigen schlafen. Macht er sich dadurch strafbar?

    Reply
    • Julia14

      Laura14 das würde mich auch interessiern

      Reply
      • Krony

        Moin “Julia14”,

        die obigen Informationen sollten selbsterklärend sein ?

        Schöne Grüße, Krony

        Reply
        • justin

          Hallo krony. Ich bin Justin Fischer und ich bin 16 jahre und wollte mal fragen mein freund ist 12 jahre und wir wollen sex haben ist strafbahr ?

          Reply
  12. Fabi

    Ich bin jetzt 16 und habe eine 10 jährige Freundin und ich wollte fragen ob es schlimm ist wenn ich nacher 20 bin und sie 14 ist ob wir dann Geschlechtsverkehr haben dürfen?
    Vorteil dabei ist ihre Eltern unterstützen unsere Beziehung Vollkommen.

    Reply
    • Markus

      Die Eltern von ihr verstehe ich überhaupt nicht wenn das meine Nichterfüllung währe dann würde ich wissen wie ich das unterbinden würde

      Reply
  13. Beccy

    Hey,
    Ich bin 14 und mein Freund 18 ist es erlaubt?

    Reply
  14. Jessi 15

    Ist es eigentlich erlaubt dass eine 15 jährige mit einem 37 jährigem Sex hat

    Reply
    • Schlaukopf

      Ja, aber nur wenn der Ältere (bei dir 37) dich nicht dazu zwingt – du musst dir über das, was du tust bewusst sein. Wenn du es wirklich willst, dann ist es erlaubt.

      Reply
  15. L111

    Ich in 15 und mein Freund ist 21 macht er sich strafbar?

    Reply
  16. Schuppsi

    Ich bin 44 und liebe eine 16 Jährige. Sie liebt mich auch und wir beide sind glücklich!? Es ist leider eine Heimliche Liebe da die Eltern von ihr in meinem Alter sind und dies nie akzeptieren würden. Wir sind uns unserer Liebe aber sicher.

    Reply
  17. Marcel

    Ist es erlaubt wenn ich 19 bin und meine Freundin 14 ist mit ihr Sex zu haben

    Reply
    • Krony

      Die Tabelle sagt: Vorsicht! Gelber Bereich (bitte nachlesen).

      Reply
  18. Fergie

    Ich hatte eine Frage dürfe Ich mit ein 15jahrigen sex haben obwohl ich 27 bin und mein Partner ist 38 dürfer er mit ihr sex haben

    Reply
    • Krony

      Die Tabelle sagt in beiden Fällen: Achtung! Orangener Bereich (bitte nachlesen).

      Reply
  19. Unbekannt

    Ich habe eine Freundin die ist 13 aber sie hat zu mir gesagt sie ist 14 was würde passieren wenn ich mit ihr Sex gehabt hätte da sie 13 ist und nicht 14 wie sie es mir gesagt hat wäre das auch strafbar

    Reply
  20. Florian

    Hi Krony,
    die Alterstabelle ist eine super Sache.

    Besonders der Test zur Prüfung der Altersstufe ist eine sehr hilfreiche Funktion, besonders wenn man sich unsicher ist, was in welchem Alter erlaubt ist!

    Insofern sage ich dir Danke, denn ich habe vor 3 Wochen noch kurz vor dem Sex den Test mit der Altersangabe und war somit gut darüber informiert, ob unsere Altersunterschiede hätten Probleme geben können.

    Krony, danke für Tabelle und Test – das ist super hilfreich – freue mich über eine kurze Antwort von dir.

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  21. Laura

    Als ich mit meinem Freund zusammengekommen bin war ich 16 und er 20. Einige finden diesen Altersunterschied schon krass.

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  22. Nobody

    Dürfte ich 15 mit meinem Freund 20 haben ?

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  23. Ein Junge

    Ich bin 16 werde 17. Meine Freundin ist 11 wird 12. Was dürfen wir jetzt und was nicht?

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  24. Tim¹²

    Ich bin 13 meine Freundin ist 11 ist aber extrem reif für ihr Alter der Vater hat kein Sorge recht mehr und von der seite ihrer Mutter währe es ok wenn wir sex hätten sie wird 12 aber ist sehr reif und wir wollen es beide ich weiss jz nicht ob es erlaubt währe

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  25. Jessica

    Hiii Ich Bin’s Jessica Habe ein bis ein Freund ich bin 15 Und Er 25 is Das erlaubt und Was Is mit Sex So

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