Alterstabelle: Ab wann ist Sex mit wem erlaubt? (2021)

Alterstabelle: Ab wann ist Sex mit wem erlaubt? (2021)

Worauf muss ich achten bei Sex unter 18 Jahren? Darf eine über 18-Jährige mit einer 16-Jährigen schlafen? Und was ist, wenn ich 20 Jahre, mein:e Partner:in aber erst 17 ist? Berechtigte Fragen, auf die es Antworten gibt.

Denn gerade zum Daten, zum Tindern oder zum spontanen Ausgehen am Wochenende ist es unentbehrlich, im Hinterkopf zu behalten, wer mit wem und in welchem Alter Sex haben darf. Schließlich sollten sich die unangenehmen Folgen eines heißen Flirts mitsamt möglichem One-Night-Stand bestenfalls auf die “Wo bin ich – und wer zum Teufel ist dieser Mensch neben mir?”-Frage sowie einer eventuellen Katerstimmung beschränken.

Zur schnellen Beantwortung dieser Sex-Altersfragen findest du hier einen bequemen Schnelltest, in dem du flink dein Alter und das deines Gegenübers eingeben kannst – und et voilà, schon siehst du, ob euch von Gesetzes wegen der Sex erlaubt oder verwehrt bliebe. Ergänzend befindet sich darunter eine Alterstabelle, die dir alle möglichen Kombinationen auf einem Blick aufdröselt.


Mach den Selbsttest ?

Dürfen du und dein:e Partner:in laut Gesetzgeber Sex haben? Tippe dein Alter und das deines:deiner Partner:in ein und finde es heraus!


Alterstabelle: Ab wann ist Sex erlaubt?

Alter Du bist:
13 und jünger
Du bist:
14 – 17
Du bist:
18 – 20
Du bist:
21 und älter
Partner:in ist:
13 und jünger
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Partner:in ist:
14 – 17
error_circle warning warning warning
Partner:in ist:
18 – 20
error_circle warning check_circle check_circle
Partner:in ist:
21 und älter
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Alterstabelle: Legende

check_circle = Alles erlaubt warning = Eingeschränkt erlaubt error_circle = Verboten

Was muss bei Sex generell beachtet werden?

Sexuelle Handlungen sind generell nur erlaubt, wenn

  • kein Entgeld geleistet wird.
    § 180 Abs. 2 und 3 StGB: Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
     
  • kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
    § 174 Abs. 1 StGB: Sex unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
     
  • der/die Partner:in nicht widerstandsunfähig ist.
    § 179 StGB: Sex unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit (krankhafte seelische Störung/tiefgreifende Bewusstseinsstörung/geistige Behinderung/schwere andere seelische Störung/körperliche Wehrlosigkeit/Suchtkrankheit) gilt als Missbrauch (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren).
     
  • keine Gewalt angewandt wird.
    § 177 StGB: Sex unter Gewalt (Drohungen) oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Opfers (eines Mädchens/eines Jungen, einer Frau/eines Mannes) gilt als sexuelle Nötigung (Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bis zu 15 Jahren); beim Eindringen in den Körper als Vergewaltigung (Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bis zu 15 Jahren).

Wann ist Sex eingeschränkt erlaubt oder verboten?

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern

§§ 176, 176a StGB

Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als Missbrauch, sind verboten und werden je nach Schwere des Falles mit nicht unerheblicher Freiheitsstrafe bestraft. Dies gilt auch für Personen, die ein Kind dazu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt (Aufreizendes, geschlechtsbetontes Posieren) und zwar unabhängig von einer Einwilligung des Kindes oder der Eltern. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Kindern ist strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen

§ 182 StGB

Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d. h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren). Auch der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist bereits strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 Abs. 1 StGB

Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16 Jahren, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind bzw. leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) und Sex unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

§ 174 Abs. 2 und 3 StGB

Wer vor obigem Personenkreis sexuelle Handlungen an sich vornimmt bzw. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, macht sich strafbar. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Schutzbefohlenen wird strafrechtlich verfolgt.

Bei Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180 Abs. 1 StGB

Wer sexuelle Handlungen vor oder an einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren vermittelt oder dafür Gelegenheiten schafft und damit direkt unterstützt, macht sich strafbar. Personensorgeberechtigte z. B. Eltern/Vormund sind davon nicht betroffen, außer sie verletzen ihre Erziehungspflicht gröblich, d. h. sie fügen dem Mädchen oder Jungen dadurch Schaden zu (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

§ 180 Abs. 2 und 3 StGB

Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Auch wer eine Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, macht sich strafbar (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). In beiden Fällen ist schon der Versuch gesetzwidrig.

Bei Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht

§ 171 StGB

Wer seine Fürsorge oder Erziehungspflicht, (z. B. Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen) gegenüber einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren gröblich verletzt und sie oder ihn in die Gefahr bringt, bei der körperlichen oder psychischen Entwicklung Schaden zu nehmen (z. B. durch Prostitution), wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dabei geht es immer um die Abwägung zwischen notwendiger Aufsicht und Unterstützung von Selbstständigkeit.


Quellverweis

Der Broschüre “Jugendliche und Sexualität. Verboten oder erlaubt?”, herausgegeben vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt der Stadt Nürnberg entnommen.

158 Kommentare

  1. Hi

    Bischen alt oder?

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    • Heya

      Nö, absolut nicht. Solange die „Chemie” stimmt. Es kommt schließlich nicht aufs Alter an. 😉

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      • Cc

        Finde ich auch mein freund ist selber 44 jahre älter aber egal ich liebe ihn wie er ist ich 15 und er???58❤️wenn ich 18 bin ziehen wir auch zusammen

        Reply
        • lisa

          geht für mich voll n ordnung

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        • Idk

          Bei mir is es fast genauso, ich 14 er 54🤷🏻‍♀️
          die Chemie stimmt, nur meine Eltern sin nich so begeistert, aber egal damit müssen die klarkommen.

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  2. Just sayin'

    DIE Tabelle ist fehlerhaft/verbesserungswürdig. Nicht gravierend (sollte ja auch einfach bleiben), aber der vermittelte Eindruck, dass das alles so wie geschrieben ist, ist ein falscher.

    1. Beim Sex mit Minderjährigen gibt es in Deutschland IMMER Regeln, die man beachten MUSS. Auch bei z.B. 17 & 17 (das Ausnutzen einer Zwangslage ist bei Minderjährigen für alle verboten – egal wie alt der Täter ist).
    2. Sex zw. U14 ist erlaubt (z.B. schon mal was von “Doktorspielen” gehört? Das geht also früh los). Er darf von den Eltern ausdrücklich durch überlassen von Gelegenheit gefördert werden (§ 180 StGB). Dass dem so ist, ergibt sich aber auch aus dem § 176 StGB selbst. Nicht aus dem Text des Gesetzes (DER ist nur für schuldfähige Ü14 geschrieben), sondern aus dem Schutzzweck des Gesetzes.
    Davon abgesehen ist Schuldunfähigkeit (Strafunmündigkeit) kein Freifahrschein. Bereits ab 7 ist man bedingt deliktfähig. Ein sexueller Übergriff eines 13-jährigen wird ihn ggf. durchaus vor Gericht bringen, nur eben kein Strafgericht. Einvernehmlicher Sex hingegen ist kein Delikt.
    3. Erpressung ist selbst strafbar. Von daher ein recht sinnfreies Beispiel. Eine Zwangslage kann aber auch vorliegen, ohne dass der andere sie selbst illegal herbeigeführt hat (z.B. bei einem Opfer ohne Übernachtungsmöglichkeit oder Drogenabhängige).
    4. “Finanzielle Gegenleistung” ist vielleicht missverständlich. Es geht um “Entgelt” für Sex (das können auch Geschenke oder Einladungen z.B. zum Essen sein). Wichtig aber: Das betrifft nur Volljährige. Minderjährige selbst dürfen andere für Sex entgelten. Egal welches Alter die haben.
    5. Vollkommen schiefgegangen ist die Erläuterung bei Ü21 & U16, dass die “fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers NICHT aus[ge]nutzt” werden darf.
    a) “Das bedeutet, dass sich die jüngere Person stets über ihr Handeln bewusst sein muss”. Ja, nur wird davon ab 14 nicht nur grundsätzlich ausgegangen, sondern es ist aufgrund mehrfachen Sexualkundpflichtunterrichts (vom Internet gar nicht zu reden) auch praktisch tatsächlich so – durchaus auch bereits vor 14 (warum das vor 14 von Relevanz sein kann? Weil ggf. der Ü21 nicht wg. § 176 StGB sondern nur wegen § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden kann, wenn er sich beim Alter des Opfers geirrt hat – s. § 16 StGB).
    b) “und dieses aus freiem Willen heraus stattfindet.” Ach, ach was.
    c) “Was zu beweisen gilt”? Nein, auch hierbei gibt es keine Beweislastumkehr. Dem Täter müssen Tat und Schuld nachgewiesen werden. Und DAS ist hier in der Tat ein “schwieriges Terrain”. SO schwierig, dass der § 182 Abs. 3 in der Rechtspraxis eine extrem randständige Bedeutung hat – jedenfalls bei Ü14 (bei U14 sieht das anders aus). So oder so muss aber ein gerichtlich bestellter Gutachter erstmal begründetermaßen feststellen, dass und warum die “Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnahmsweise fehlt – sehr schwer im Deutschland des 22. Jahrhunderts …
    Staatsanwaltschaften vermeiden eine Anklage deswegen mangels Erfolgsaussicht oft auch dann, wenn sie ethisch geboten und die einzige Möglichkeit zur Verurteilung daarstellt.
    d) Last but not least: Es ist ein Antragsdelikt.

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    • Krony

      Danke für deinen Input. Die Tabelle sowie die dazugehörigen Informationen wurden generell überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht.

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  3. Blueeye

    Laut der Tabelle dürfte ich mit 16 mit nem Beispielweise 30 jährigen Sex haben?? Woher haben dir hier denn ihre Informationen?

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    • Krony

      Ja, das dürftest du – unter generellen Einschränkungen. Mehr Informationen hierzu kann nun dem Beitrag entnommen werden ?

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  4. Arius2021

    Hab Tabelle geschaut ja ok aber auch ich bin
    42j alt und habe Freundin ist 16j alt möchten sex haben und nur nochmal genau hören das das echt in ordnung ist fühlt sich so falsch an

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    • Krony

      Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber definierten Einschränkungen – mehr dazu im Beitrag – dürftet ihr rein objektiv betrachtet Sex haben. Rein subjektiv solltest du jedoch zuerst in dich gehen und kritsch erörtern, weswegen es sich für dich falsch anfühlt.

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  5. P12

    39 dürfte ich auch mit 14 jähriger zusammen sein und auch schlafen wenn sie es selbst möchte??

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  6. Maddie

    Mein Freund ist 18 und ich 15 ist das alles legal?

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  7. senior57ac

    Hallo, ich muss da auch meinen Senf loswerden. Glubt mir ich (57) bin der glücklichste Mann der Welt. Wurde in einer Kontaktanzeige in der ich ausdrücklich Kinderwunsch betonte von einem lesbischen Berliner Paar mit 2 Töchtern ( die eine 14, die andere 15 aber in 3 Wochen 16 Jahre alt) angeschrieben . Sie wollen tatsächlich mich als Schwiegersohn der älteren Tochter! Sie möchte 3-4 Kinder von mir haben. Alle werden natürlich von meinem nicht unerheblichen Erbe in einigen Jahren profitieren. Und die jüngere Tochter möchte auch Erfahrungen mit mir sammeln mit Erlaubnis der älteren (zugleich ihre beste Freundin) !!! Was soll ich sagen: ich berste vor Glück. Mein Lebensziel erfüllt sich: meine Gene weiterzugeben und meine Familie zu erhalten. Und da sag ich jetzt sch**ss aufs Alter. Sie stehen auf reife Männer und nein,es ist kein Fake. Nächste Woche telefnoieren wir.

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    • jemand24j

      finde ich soweit nicht verwerflich ?

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  8. bob 32

    Hallo ich 32 darf ich eine 18 jährigen sex haben?

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  9. Lenny

    istdas ok mit 28 sex mit einer 14 jährigen zu haben, ohne in einer beziehung zu sein? also wenn es beide wollten?

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    • Luit

      Es ist eingeschränkt erlaubt. Das bedeutet, dass es beide wollen müssen und sich die jüngere Partnerin der Bedeutung sowie möglichen Konsequenzen dessen bewusst sein muss, also dass die notwendige persönliche Reife zur bewussten Entscheidung zum Sex fertig entwickelt ist. Außerdem darf weder eine mögliche Abhängigkeit der jüngeren Partnerin vom älteren Partner bestehen, bspw. finanzieller oder anderweitiger Natur, und es darf auch keinerlei Druck, also Drängen, Überreden, Manipulation, bis hin zur Epressung, ausgeübt werden.

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  10. Sona

    Hi to all,
    Ich bin 31 Jahre alt und Vormund für ein 16 Jährige Mädchen. Der Fall ist, ich liebe das Mädchen und sie liebt mich auch. Wir wollen heiraten, wenn sie 18 wird. Wir wollen aber vorher ein Kind haben. Ich bin ziemlich unsicher, ob ich mich strafbar mache, da hier um eine Schutzbefohlene Person handelt. Vielen Dank für eure Antworten.

    Reply
    • Sol

      Wenn sie unter 18 ist, habt ich bei Schwangerschaft das Jugendamt am Hals. Und da du ihr Vormund bist, hast du eh ein Problem. Wenn ihr euch wirklich liebt, und du bist ja noch lange Zeugungsfähig, dann wartet bis sie 18 ist. Alles andere macht nur Ärger bis Knast, wenn es richtig übel läuft.

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  11. reiferralf

    Ich (m, 63) habe eine Frage an die community: funktionieren die Werte auch kummulativ, also um konkreter zu werden, ich schlafe aktuell mit einer 13 jährigen und einer 15 jährigen. ICH LIEBE ABER BEIDE! Und sie mich und sich auch. Deswegen machen wir es immer zu dritt und die beiden sind gemeinsam dann ja 28. Ist das legal?

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    • Oldy 52

      Beneide dich

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  12. Dega

    Erschreckend viele Kommentare mehr als fraglicher Art hier

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  13. Einzig normaler

    Junge die Kommentare hier sind so ekelhaft

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    • Luit

      Ja, leider. Und dabei werden die wirklich gruseligen Kommentare gar nicht erst freigeschaltet. Von den teils hart gesetzeswidrigen Suchanfragen via Google, welche die User unter anderem auf diese Seite hier leiten, gar nicht zu reden ?

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  14. MariaklausPeter

    Ich Maria 24 habe ein verhaltnis mit einen 17 jungen Klaus-Peter seit 6,5 Monaten sind wir ein Paar.Ich bekomme von in ein Kind bin in der 16 Woche Schwanger. Wir deine wollen das Kind behalten und wenn Klaus-Peter in 4 Monaten 18 wird,dann wollen wir Heinaten und eine Familie gründen.Und auch zusammen ziehen in mein Haus.

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  15. Maria Peter

    Hallo hier ist Maria. Ich habe ein Verhältnis mit einen 17 jähren jungen Klaus-Peter. Habe vor kurzen unsere zwillinge zur Welt gebracht. Im Juli werden Ich und Klaus-Peter Heiraten. Wir beide sind immer noch sehr verliebt und wollen noch mehr Kinder haben. Der Alltag unterschied hat uns nicht viel aus gemacht, wir sind sehr glückliche mit unsere Kinder.

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  16. Ritter Mutig

    Was ich in manchen Internetanzeigen von älteren Personen über bedenkenswürdige Fantasien lese, die sie haben von SM, BDSM, NS, KV bis zur Unterwerfung würde ich mir als moralischer und altmodischer Ü50er auch lieber eine junge Partnerin suchen! Kuschelsex ( oder Blümchensex) ist bei denen noch wichtig! Und Romantik scheint bei den Älteren wohl ein Fremdwort geworden zu sein! Seit der Film “50 Shades of Grey” Dominanz und Unterwerfung in das heimische Schlafzimmer brachte!

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