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Jugendschutz Scharf Gestellt Jugendmedienschutz-Staatvertrag (JMStV) und Altersfreigabe im Internet

Der JMStV bedroht kleine Websitebetreiber mit Alterskennzeichnungspflicht. Jugendschutz im Internet, gut gemeint - aber schlecht gemacht.
Jugendmedienschutz-Staatvertrag (JMStV) und Altersfreigabe im Internet

Eines geschärften Säbels gleich schwebt der Unheil bringende Jugendmedienschutz-Staatvertrag über den Websitebetreibern dieser Republik. Dieses in seiner Grundform an und für sich zu befürwortende Gesetz besteht in Deutschland bereits seit anno 2003 und regelte bis dato den Jugendschutz in allen “sendbaren” Medien. Sprich, in Filmen, Spielen, Sendungen oder Serien – und auch zum Teil im Internet. Doch das ward den nicht nur augenscheinlich so weltfremden Politikern unserer Nation scheinbar nicht genug gewesen: Der Jugendschutz gehöre noch stärker in das Internet. Dass das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, zeigt schon der Grundgedanke hinter der Gesetzesänderung auf: Sich technisch und gesellschaftlich voneinander unabhängig entwickelnde Medien wie Fernsehen, Radio oder Websites sollen unter einem Hut zwangsvereint werden und den gleichen Gesetzesstempel aufgedrückt bekommen. Gesagt, getan, nun haben wir den sprichwörtlichen Salat. Die neuen, zum 01. Januar 2011 in Kraft tretenden Regelungen des JMStV entziehen sich inhaltlich jeder nachvollziehbaren Vernunft.

Dieser Text ist erst ab 22 Uhr verfügbar …

Die Zeiten von einfachen, vorgeschalteten Geburtsdatumsabfragen auf Seiten mit jugendbeeinträchtigenden Inhalten wie Spirituosen oder “Killerspielen” – noch so eine Erfindung unserer Politiker – sind vorbei. Websites müssen nun – ähnlich wie bisher bei Fernsehserien – offensichtlich altersgekennzeichnet werden, über eine funktionierende Altersprüfung verfügen (ein solches System existiert bis dato noch nicht) und gegebenenfalls auch entsprechende “Sendezeiten” einhalten (z. B. von 22 – 06 Uhr). Und das beschränkt sich nicht nur auf die Anbieter bislang schon kennzeichnungspflichtiger Websites. Nein, ALLE Anbieter von Inhalten im Internet sind dem nun verpflichtet. Und dass nun auch auf jeder Website ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen muss, stellt hierbei nur die kleinste Herausforderung dar.

So. Lasst euch das kurz auf der Zunge vergehen: Sendezeiten. Im. Internet!!1! Websites, die erst ab 22 Uhr aufrufbar sind. Ähm … WTF?

Freiwillige Zwangszensur

Noch kurioser wird das Gesetz in Bezug auf von Usern generierten Inhalten, also hochgeladenen Videos und Bilder, geschriebenen Kommentaren und Konsorten. Eben dem, was das Web 2.0 ausmacht. Auch diese zahllosen, in ihrer Masse ins unendliche tangierenden Beiträge müssen nun einzeln nachgekennzeichnet und gegebenenfalls eingeschränkt werden. Wobei “eingeschränkt” meines Erachtens der verkehrte Begriff dafür ist, besser wäre “freiwillige Zwangszensur”. Zensursula, nun hast du es über Umwege also doch noch geschafft, meinen Glückwunsch! Die Betreiber von Wikipedia, StudiVZ, Clipfish, Blogs, Websites, Foren, Onlinechats oder auch Onlinespiele werden dieser Nächte ganz schön schwitzen.

Wobei, ehemals seriösen, vetternwirtschaftlichen Nachrichtenmagazinen wie “Spiegel Online” wird eine Ausnahme zugestanden. Sie seien für deutsche Lande unverzichtbare “Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen” und müssen sich dem Gesetz daher nicht im vollen Umfang unterwerfen. Wie schön, man sorgt sich also doch noch um die Staatspresse Pressefreiheit.

Einschränkung der kulturellen Vielfalt

Wer nun also nicht die Zeit findet, jeden einzelnen Beitrag seiner Website – und liegt er noch so viele Jahre zurück – manuell nachzuprüfen und entsprechend zu kennzeichnen bzw. nur zu bestimmten Zeiten verfügbar zu machen ODER nicht Mitglied bei der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. werden kann (kostet ja nur 4.000 Euronen im Jahr), dem – nun ja – bleibt eigentlich nur eines übrig: Die Pforten zu schließen. Aus, Ende und vorbei. Das spart Stress und mitunter massig Kohle, können doch Verstöße gegen das Gesetz mit drakonischen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro (!) geahndet werden.

Mein Statement dazu

Meiner Meinung nach sollten wir unsere Jugend lieber vor unseren eigenen “Volksvertretern” schützen als vor jedem dahergeschriebenen Blog im Internet. Ganz ehrlich: Die Gesetze werden laufend einschneidender, einschränkender, verwirrender und angsteinflößender. Die einzigen Profiteure des neuen Jugendmedienschutz-Staatvertrags werden wohl auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte seien, ihnen läuft bereits jetzt das Wasser im Munde zusammen.

Sobald sich mir die Option bietet, in das Ausland auszuwandern – werde ich es ohne zu zögern tun. Dieser deutsche Staat soll von mir keinen einzigen, verschwendeten Euro mehr geschenkt bekommen. Ich bin ein für allemal maßlos enttäuscht. Ent-täuscht, ich lasse mich nicht weiter täuschen. Was unter anderem aus dem neuen JMStV-Bullshit resultieren wird, ist eine weitere Verarmung der kreativen, unabhängigen und deutschsprachigen Netzwelt. Um den bereits geschlossenen Blog koehntopp.de zu zitieren:

Daher bleibt mir nur die Konsequenz, die Regeln für Internet-Startups auch auf meine eigenen Inhalte anzuwenden: “Nicht in Deutschland, nicht in deutscher Sprache und nicht für Deutsche.”

Daher sind meine bisherigen Inhalte bis auf Weiteres offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann in einem Land, das Zukunft hat.

Nicht Deutschland.

Besonders die letzten beiden Wörter haben es mir angetan: Nicht Deutschland. Dito. Finito!

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